Mag.%20Elisabeth%20Schmidl%20Rechtsanwältin_hoch%20Kopie.jpeg

KONTAKT

Rechtsanwältin
Mag. Elisabeth Schmidl
Gußhausstraße 2/2
1040 Wien

Route:

google maps
Mag.%20Elisabeth%20Schmidl%20Rechtsanwaltin.jpeg

ERSTGESPRÄCH

Termine kurzfristig möglich!

t +43 1 997 29 47
m +43 (0)6991 503 27 68
office@elisabethschmidl.at

Email senden

KONTAKT

Rechtsanwältin
Mag. Elisabeth Schmidl
Gußhausstraße 2/2
1040 Wien

Route:

google maps

ERSTGESPRÄCH

Termine kurzfristig möglich!

t +43 1 997 29 47
m +43 (0)6991 503 27 68
office@elisabethschmidl.at

Email senden

ÜBERSICHT RECHTSGEBIETE

UNTERNEHMENSRECHT

Das Unternehmensrecht im österreichischen Rechtssystem umfasst die rechtlichen Regelungen, die die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Unternehmen betreffen. Es regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen tätig sind. Zentrale Bestandteile des Unternehmensrechts sind:

1. Firmenrecht:
Regelt die Namensgebung und Registrierung von Unternehmen im Firmenbuch.

2. Gesellschaftsrecht:
Umfasst die Vorschriften über die verschiedenen Gesellschaftsformen, wie etwa Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Flexible Company (FlexCo) / Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), Aktiengesellschaft (AG), und Personengesellschaften (OG, KG). Hier werden Gründung, Haftung, Vertretung, und Liquidation von Gesellschaften geregelt.

3. Handelsrecht:
Betrifft die besonderen Regelungen für Kaufleute, etwa die Rechte und Pflichten bei Handelsgeschäften und die Buchführungspflichten.

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht im österreichischen Rechtssystem regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen, die die Arbeitsverhältnisse, den Schutz der Arbeitnehmer und die Pflichten der Arbeitgeber definieren. Das Arbeitsrecht ist in zwei Hauptbereiche unterteilt:

1. Individualarbeitsrecht Regelt die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers, wie Arbeitsverträge, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Arbeitsschutzbestimmungen.

2. Kollektivarbeitsrecht: Betrifft die Regelungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, darunter Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer.

VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht im österreichischen Recht regelt die Bedingungen, unter denen Verträge zwischen Parteien geschlossen, erfüllt und gegebenenfalls aufgelöst werden können. Es umfasst die allgemeinen Grundsätze zur Vertragsbildung, wie Angebot und Annahme, sowie die Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Vertrags, etwa die Geschäftsfähigkeit der Parteien, den Willensübereinstimmung (Konsens) und den Rechtsbindungswillen. Es gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit, das heißt, Parteien können frei über den Inhalt ihrer Verträge entscheiden, soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.
Mehr dazu

MIETRECHT

Das Mietrecht im österreichischen Rechtssystem regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Es umfasst die Bestimmungen, die sich auf die Vermietung von Wohn- und Geschäftsraum beziehen, und regelt Aspekte wie Mietverträge, Mietzins (Miete), Kündigungsschutz, Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten. Ein zentraler Bestandteil ist das Mietrechtsgesetz (MRG), das für viele Mietverhältnisse gilt und insbesondere Schutzbestimmungen für Mieter enthält, wie etwa den Kündigungsschutz oder Zulässigkeitsgrenzen für die Höhe des Mietzinses.
Mehr dazu

LIEGENSCHAFTSRECHT

Das Liegenschaftsrecht im österreichischen Rechtssystem umfasst die rechtlichen Regelungen, die sich auf unbewegliche Sachen (Immobilien), wie Grundstücke und Gebäude, beziehen. Es regelt die Eigentumsverhältnisse, den Erwerb und die Belastung von Liegenschaften, einschließlich Themen wie Grundbuch, Hypotheken, Dienstbarkeiten und das Baurecht. Wesentliche Bestandteile des Liegenschaftsrechts sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert, während das Grundbuchsgesetz die Eintragung von Liegenschaften und deren Rechten im Grundbuch regelt.

STRAFRECHT

Das Strafrecht in Österreich ist ein Bestandteil des öffentlichen Rechts und regelt die strafbaren Handlungen sowie die entsprechenden Strafen. Es ist vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, das die Grundlagen für die Strafbarkeit von Taten und die Höhe der Strafen festlegt.

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Das Allgemeine Zivilrecht in Österreich ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert, das 1811 erlassen und seither mehrfach reformiert wurde. Es regelt die rechtlichen Beziehungen von natürlichen und juristischen Personen und umfasst verschiedene Bereiche wie das Personenrecht, Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht und Erbrecht.

STREITIGES VERFAHREN

Ein streitiges Verfahren im österreichischen Recht ist ein Prozess, der vor einem Gericht stattfindet und durch eine (Mahn-) Klage eingeleitet wird. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Rechtslage durch eine vollstreckbare Entscheidung, endgültig zu klären.

ZITATE UNSERER KLIENTINNEN

Es sind die guten Geschichten, die jeder gerne erzählt. Hier ist ein Auszug von Zitaten unserer KlientInnen, die wir auf ihrem Weg begleitet haben. Unternehmen mit denen wir solide Lösungen erarbeitet haben um bestmögliche Rechtssicherheit zu schaffen und Menschen mit denen wir manchmal auch ungewöhnliche Ansätze entwickelt haben um positive Ergebnissen für sie zu erreichen.



„Meine Freundin war heute mit der sehr sympathischen Frau Mag. Schmidl beim Gerichtstermin und hat 90 Minuten über ein Postkastl reden müssen. Ich hoffe, es ist dem Diplomrechtspfleger nun endlich klar…“



„Besten Dank für Ihre Unterstützung bei der Gründung der Gesellschaft. Das ist doch einiges komplizierter in Österreich als wir es in der Schweiz gewohnt sind! Bei zukünftigen Fragen komme ich gerne wieder auf Sie zu.“



„Vielen herzlichen Dank. Danke für Ihre Unterstützung und absolut kompetente und sehr harmonische Beratung. Wir werden Sie weiterempfehlen.“



„Vielen herzlichen Dank für Ihre kompetente und rasche Erledigung und Unterstützung. Ich freue mich über die geringe Strafe und bedanke mich herzlich dafür.“



„Vielen Dank für die Informationen. Ich möchte mich auf diesem Wege auch nochmals für alle Bemühungen im Rahmen meines Wohnungskaufs sehr herzlich bedanken.“



„Herzlichen Dank – auch im Namen von meiner Kollegin – für die großartige Unterstützung. Wir hoffen auch weiterhin auf Ihre, mit großer Kulanz gewährte, Unterstützung rechnen zu dürfen.“


„Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals sehr herzlich für alle Ihre Bemühungen/Herausforderungen im Rahmen des Kaufs für meine neue Wohnung bedanken – im Laufe des Kaufprozesses sind viele Dinge zu Tage getreten, die man nicht vorhersehen konnte. Ich hatte immer das Gefühl, sehr kompetent beraten und betreut zu werden.“



„Vielen Dank für die reibungslose Abwicklung!“



"Thank you for reviewing the rental contract and for your proposed amendments! We look forward to working with you in the future and will strongly recommend you to our colleagues.”



“I just wanted to let you know that the addendum has already been signed by our employee. Everything is in order. Thank you again for your professionalism and skill.”



“Thanks for this and your help and persistence in getting it over the line.”



„Vielen Dank für Ihre sehr gute und herzliche Betreuung, ich fühle mich sehr gut betreut und auch aufgefangen, bei all den Emotionen, die da hochkommen, ich wusste gar nicht, wie aufregend all so etwas ist. Vielen, vielen Dank!!!!“


„Fr. Mag. Elisabeth Schmidl unterstützt meine Familie und mich bereits seit einigen Jahren sehr erfolgreich in diversen privaten und beruflichen Angelegenheiten. Sie überzeugt uns neben Ihrer sehr positiven und empathischen Persönlichkeit stets mit höchster Kompetenz und Professionalität in der Beratung und Herangehensweise an rechtlichen Themen und agiert in Gerichtsverfahren absolut souverän. Ich kann mich nur bedanken und sie bestens empfehlen.“